Raumordnungsverfahren Flutpolder

Wiederaufnahme des Verfahrens zum 1. August 2023

Symbolbild: Donau bei Donaustauf Quelle: flickr.com/photos/154742265@N04/
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Quelle: flickr.com/photos/154742265@N04/

REGENSBURG. Das Raumordnungsverfahren für den Flutpolder Wörthhof wurde nach dem 15. April 2023 ausgesetzt. Ab dem 1. August wird es wiederaufgenommen. Die Regierung der Oberpfalz hatte am 11. Januar das Raumordnungsverfahren für den Flutpolder Wörthhof im Landkreis Regensburg eingeleitet und den Kommunen, Fachstellen und der Öffentlichkeit zunächst Gelegenheit zur Äußerung bis 15. April eingeräumt.
Der Bayerische Landtag hat sich am 9. Februar mit zwei Petitionen zum Flutpolder Wörthhof befasst und die Staatsregierung zu einer Verlängerung der Anhörungsfrist bis zum 31. Juli aufgefordert. Um dieser Aufforderung des Landtags gerecht zu werden und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (Art. 25 Abs. 6 BayLplG) nachzukommen, nach denen ein Raumordnungsverfahren nach Vorliegen der vollständigen Verfahrensunterlagen innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten abzuschließen ist, wurde das Verfahren unmittelbar nach Ablauf der ursprünglich gültigen Äußerungsfrist am 15. April 2023 bis zum 31. Juli 2023 ausgesetzt.

Das Verfahren wird ab dem 1. August 2023 wiederaufgenommen.
Vom 1. August bis 25. September besteht damit erneut die Möglichkeit zur Äußerung zu dem Vorhaben nach Art. 25 Abs. 4 und 5 BayLplG. Sämtliche Äußerungen, die während der Anhörungsfrist bis zum 15. April 2023 sowie während der Aussetzung des Verfahrens (16. April – 31. Juli) eingegangen sind, bleiben gültig und können auch bis 25. September ergänzt werden. Die vom Vorhabenträger in das Raumordnungsverfahren eingebrachten Unterlagen behalten in vollen Umfang ihre Gültigkeit.

Informationen zum Verfahren:
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/raumordnungsverfahren/laufende_rov/index.html

Bericht: Regierung der Oberpfalz