NEUMARKT. Vor einigen Tagen überprüften Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg auf einem Autobahnrastplatz nahe Neumarkt in der Oberpfalz einen aus Richtung Nürnberg kommenden Pkw. Auf Befragen gab der 32-jährige Fahrer an, Verwandte in Nürnberg besucht zu haben und sich jetzt auf dem Heimweg zu befinden, Betäubungsmittel habe er nicht dabei. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeuginnenraums durch die Zöllner stellte sich allerdings schnell heraus, dass die Aussage zu den Betäubungsmitteln im Widerspruch zur Realität stand:
Im Handschuhfach befand sich, versteckt in einem Handschuh, eine Plastiktüte mit 45 Stück Tabletten mit dem Wirkstoff Levomethadon. Des Weiteren wurden bei der Personenkontrolle 89 Stück Tabletten mit dem Wirkstoff Clonazepam und 37 Stück Tabletten mit dem Wirkstoff Buprenorphin aufgefunden. Darauf angesprochen gab der Reisende an, sich derzeit in einer Substitutionstherapie zu befinden, einen Nachweis dafür konnte er allerdings nicht vorlegen.
Da die Wirkstoffe der aufgefundenen Tabletten allesamt in der Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz aufgeführt werden, stellten die Regensburger Zöllner die Tabletten sicher und leiteten gegen den Mann ein Verfahren wegen des Verdachtes eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Die weitere Sachbearbeitung erfolgte durch das Zollfahndungsamt München – Dienstort Weiden.
Bild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung