Mangelhafte Gefahrgutsicherung

Symbolbild Gasflaschen Foto: Pixabay
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VILZING. Am 09.12.2022, gg. 17:00 Uhr wurde in Vilzing ein Kleintransporter einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei mussten die Beamten feststellen, dass die Ladung ohne jede Sicherung befördert wurde. Da sich hierunter u.a. auch eine Propangasflasche befand, erwartet den 34-jährigen Fahrer ein Bußgeld i.H.v. mindestens 300 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Verordnung über Ladungssicherung im Gefahrgutrecht für Gasflaschen nicht nur für große Gefahrguttransporte, sondern auch im privaten Bereich gilt. Eine mangelhafte Ladungssicherung gefährdet nicht nur die fahrzeugführende Person, sondern setzt auch Rettungskräfte im Falle eines Unfalls einem unnötig hohen Risiko aus.

Bericht: PI Cham