SCHWANDORF. Am Donnerstag benachrichtigte die Kreishandwerkerschaft Schwandorf die Polizei, dass ein Friseursalon im Stadtgebiet geöffnet habe, obwohl der Inhaber die vorgeschriebenen Voraussetzungen für den Betrieb nicht erfüllen würde. Vor Ort trafen die Beamten auf den neuen Inhaber des Friseursalons.
Da er die geforderten Nachweise tatsächlich nicht beibringen konnte, wurde der Betrieb durch die Beamten bis auf weiteres eingestellt und das Geschäft geschlossen.
Bericht: PI Schwandorf