ERBENDORF. In der Nacht vom 01.07.2022 auf den 02.07.2022 hat ein bislang unbekannter Täter bzw. mehrere unbekannte Täter den Schrankenzaun und das Verkehrsschild, Zeichen 250, „Durchfahrt verboten“ in der Steinigen Gasse (Parallelstraße zur Schweißlohstraße) in Erbendorf beidseitig entfernt. Die geschotterte Straße wurde durch die Stadt Erbendorf gesperrt, da die beim Durchfahren verursachten Staubwolken in die anliegenden Grundstücke geweht werden und diese gesundheitsschädlich sein können. Dies ist erst jetzt ein Problem, da die Zahl/Intensität der Staubwolken proportional zum steigenden Verkehrsaufkommen ansteigt und somit eine Gesundheitsgefährdung gegeben sein könnte.
Das Abbauen des Schrankenzauns und des Verkehrsschildes ist zwar ohne Beschädigung vollzogen worden, aber da das Schild zur Verhütung einer gemeinen Gefahr (Gesundheitsschädigung) aufgestellt wurde, stellt das Entfernen eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch dar. Das bloße Beiseiteschieben und hindurchfahren wird mit einem Bußgeld in Höhe von 50,00 Euro geahndet. Aus diesem Grund wird nochmals darauf hingewiesen der Umleitungsbeschilderung Folge zu leisten.
Hinweise zum unbekannten Täter nimmt die Polizeiinspektion Kemnath unter der 09642/92030 entgegen.
Bericht: PI Kemnath