Führerschein-Umtauschfrist

Jahrgänge 1953 bis 1958 haben nur noch bis zum 19. Juli Zeit

Führerschein
Symbolbild Führerschein

AMBERG-SULZBACH. Generell gelten für den Führerscheinumtausch in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033. Aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Wie das Landratsamt Amberg-Sulzbach mitteilt, endet die bereits einmal verlängerte Führerschein-Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 endgültig zum 19. Juli 2022. Bis dahin müssen sie bei der Führerscheinstelle ihren neuen Kartenführerschein beantragt haben.

Hier die Umtauschfristen für die alten Führerscheine (grau, rosa oder DDR), welche bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 195319.01.2033
1953 bis 195819.07.2022
1959 bis 196419.01.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Das Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte findet man auf der Führerschein-Vorderseite unter Nr. 4a.

Hier die Umtauschfristen für Kartenführerscheine, die ab 1.1.1999 bis einschließlich 18.1.2013 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr der FührerscheinkarteTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119.01.2026
2002 bis 200419.01.2027
2005 bis 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 bis 18.01.201319.01.2033

Um den von der kommenden Frist betroffenen Bürgern einen zeitnahen Umtausch zu ermöglichen, empfiehlt die Führerscheinstelle des Landratsamtes Amberg-Sulzbach, bereits jetzt unter www.amberg-sulzbach.de/termine einen Termin (ausschließlich online) zu buchen. Der Aufruf der Terminbuchung ist auch über Scannen des QR-Codes möglich.

Erforderliche Unterlagen für den Umtausch sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der bisherige Führerschein im Original, ein biometrisches Lichtbild und eine aktuelle Karteikartenabschrift, sofern der Originalführerschein nicht durch das Landratsamt Amberg-Sulzbach ausgestellt wurde.

Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach