-Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verboten-
WEIDEN. Eine Gruppe Jugendlicher hat gestern in den Abendstunden wohl ungeahnt einen Polizeieinsatz in der Weidener Innenstadt verursacht. Passanten waren die Jugendlichen aufgefallen, als diese gegen 18:30 Uhr im Bereich des Neuen Rathauses deutlich sichtbar mit Pistolen hantierten.
Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen der Polizei Weiden unter Einbeziehung mehrerer Streifenbesatzungen führten schließlich dazu, dass ein 15-jähriger Weidener und sein 18-jähriger Begleiter festgestellt werden konnten. Bei der Kontrolle der beiden jungen Herren fanden die Beamten schließlich zwei Soft-Air Waffen, die rein optisch von echten Waffen nur sehr schwer bzw. gar nicht zu unterscheiden waren.
Laut ersten Einschätzungen sind die Waffen zwar erlaubnisfrei, da sie aber detailgetreu echten Waffen nachempfunden und somit als Anscheinswaffen einzustufen sind, unterliegen sie einem Führverbot in der Öffentlichkeit. Die Waffen wurden sichergestellt. Beide jungen Männer erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Waffengesetz. Der 15-jährige Weidener wurde zudem mit zur Wache genommen, wo er wenig später seinen Erziehungsberechtigten übergeben wurde.
Aus diesem Anlass möchten wir nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass der Umgang mit Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verboten ist. Auch wenn im Nachhinein betrachtet von den jungen Männern keine tatsächliche Gefahr ausging, so stellen sich solche Situationen für die Bürgerinnen und Bürger aber auch für die damit konfrontierten Polizeibeamten zunächst ganz anders dar. Und da will man sich nicht ausmalen, was aus so einer Situation letztlich hätte entstehen können.
Darum nochmals der dringende Appell der Polizei: Soft-Air-Waffen, die häufig nicht von echten Waffen zu unterscheiden sind, haben in der Öffentlichkeit nichts verloren.
Bericht: PI Weiden