BAYERN. Innenminister Joachim Herrmann hat gestern klargestellt, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen für diejenigen, die den Sicherheitsbereich im Umfeld des G7-Gipfels in Elmau betreten wollen, unbedingt erforderlich sind. Die von der SPD geäußerten Bedenken kann der Innenminister nicht nachvollziehen. „Jedem Laien leuchtet ein, dass die Polizei selbstverständlich genau überprüfen muss, wer in die Nähe der Staats- und Regierungschefs kommt. Hier gelten höchste Sicherheitsstandards, gerade in der derzeit weltweit sehr angespannten Sicherheitslage.“ Umfangreiche Zuverlässigkeitsüberprüfungen gab es laut Herrmann bereits beim Gipfel 2015.
Wie Hermann deutlich machte, sind die Voraussetzungen für Zuverlässigkeitsüberprüfungen in Artikel 60a Polizeiaufgabengesetz (PAG) klar geregelt: „Das haben wir aufgrund der ausdrücklichen Bitte des Landesbeauftragten für den Datenschutz vergangenes Jahr in das PAG aufgenommen.“ Schon vorher habe die Bayerische Polizei gestützt auf die polizeiliche Generalklausel auf Wunsch eines Veranstalters wie beispielsweise eines Fußballvereins oder eines Konzertveranstalters und mit Einwilligung der betroffenen Mitarbeiter Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt. Die Überprüfung findet jedenfalls nur mit Zustimmung der Betroffenen statt.
Bezogen auf den G7-Gipfel wird das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zeitgerecht ein Betretungsverbot für einen klar definierten Sicherheitsbereich rund um den Tagungsort erlassen. Zutritt erhalten nur diejenigen, die über eine Akkreditierung verfügen. Eine Voraussetzung dafür ist die Zuverlässigkeitsüberprüfung. „Die Akkreditierung von Journalisten, die die Bayern-SPD heute in Frage gestellt hat, ist Sache der SPD-geführten Bundesregierung“, erklärte Herrmann.
Bericht: Bayerisches Innenministerium