Ukraine-Hilfe: Registrierung vor Ort bald möglich

Ukrainische Flagge Quelle: flickr.com/photos/vasenka/
Ukrainische Flagge
Quelle: flickr.com/photos/vasenka/

REGENSBURG. Grundsätzlich gilt: Ukrainische Staatsangehörige können mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen und sich darin frei bewegen, also auch innerhalb Deutschlands. Dies gilt vom Tag der Einreise für einen Zeitraum von zunächst bis zu 90 Tagen. Schutzsuchende, die staatliche Unterstützung (z. B. medizinische Leistungen) benötigen, müssen sich registrieren lassen und erhalten unbürokratisch Schutz als Kriegsflüchtling.

Die Registrierung kann bei den Ausländerbehörden vor Ort erfolgen, also in der Ausländerbehörde einer kreisfreien Stadt oder im Landratsamt. Alternativ ist eine Registrierung in der ANKER-Einrichtung in Regensburg möglich, eine Terminanfrage kann hier unter registrierung@reg-opf.bayern.de erfolgen.

Schutzbedürftige mit biometrischem Reisepass sowie alle Personen, die zunächst privat unterkommen, wenden sich bitte unter Angabe von Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, derzeitigem Aufenthaltsort und Telefonnummer, ausschließlich an die für den derzeitigen Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde.
Da die Kapazitäten insgesamt im Moment noch begrenzt und im Ausbau sind, kann es zu längeren Wartezeiten bis zu einem Registrierungstermin kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis! Dringliche Fälle, etwa aus unaufschiebbaren medizinischen Gründe, werden bei der Terminvergabe vorrangig berücksichtigt.

Bericht: Regierung der Oberpfalz