BAYERN. Innenminister Joachim Herrmann hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln begrüßt, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als extremistischen Verdachtsfall einstufen darf. „Das Gericht hat festgestellt, dass es bei der AfD ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Partei gibt. Der Verfassungsschutz als Frühwarnsystem unserer Demokratie darf die AfD nun beobachten und kann seinen klaren Kurs gegen Verfassungsfeinde fortsetzen.“
Nach der Einschätzung des bayerischen Innenministers hat das Verwaltungsgericht Köln die vom BfV vorgelegten Belege für die verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb der AfD als durchaus schwerwiegend gewertet. So etwa bei der Betrachtung der Aktivitäten des – formal aufgelösten – „Flügels“ und der Jugendorganisation Junge Alternative (JA): „Beide befürworteten, dass das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und „Fremde“ möglichst ausgeschlossen werden sollen. Das Gericht hat festgestellt, dass dies eindeutig vom Volksbegriff des Grundgesetzes abweicht.“
Zudem gebe es AfD-Verlautbarungen, in denen „Umvolkungs-“ und „Volkstod-“ Vorwürfe erhoben würden, oder in denen in Ausdrücken wie „Messer-Migranten“ ausländerfeindliche Agitation zu erkennen sei. Herrmann: „Auch die Betrachtung der restlichen AfD rechtfertigt dem Verwaltungsgericht zufolge die Einstufung. Die AfD befindet sich laut Gericht in einem Richtungsstreit, in dem sich solche verfassungsfeindlichen Bestrebungen durchsetzen können.“
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln entzieht laut Herrmann auch der Behauptung der AfD den Boden, die Verfassungsschutzbehörden in Deutschland würden eingesetzt, um politische Gegner zu schwächen und ungerechtfertigt zu diskriminieren.
Für Bayern, so der Innenminister weiter, liegen regelmäßig die Voraussetzungen für die Erklärung zum Beobachtungsobjekt vor, wenn das Bundesamt eine Bestrebung zum Verdachtsfall erklärt: „Dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz stehen bei der Beobachtung einer extremistischen Bestrebung grundsätzlich alle gesetzlich vorgesehenen nachrichtendienstlichen Mittel zur Verfügung.“
Einer Bestätigung des klaren Kurses der Staatsregierung entspricht nach den Worten des Ministers auch die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach, dass die Aberkennung des Ruhegehalts für einen ehemaligen Polizeibeamten, der sich die Reichsbürgerideologie zu eigen gemacht hat, bestätigt hat. „Das Gericht hat in seinem noch nicht veröffentlichten Urteil der Klage des Beamten gegen die von uns veranlasste Aberkennung seines Ruhegehalts widersprochen. Es teilt unsere Auffassung, dass sich der ehemalige Polizist ganz eindeutig zur Reichsbürgerideologie bekannt hat, weshalb die Aberkennung des Ruhegehalts die einzig in Betracht kommende Maßnahme ist. Damit ist zum wiederholten Mal klar von einem Gericht bestätigt: Wer bestreitet, dass es unseren Staat überhaupt gibt, kann nicht Gehalt oder eine Pension von ihm erhalten wollen.“
Bericht: Bayerisches Innenministerium