Walzverbot auf Grünlandflächen

Fristverlängerung für das Walzen bis einschließlich 1. April 2022 in der Oberpfalz mit Ausnahme der Wiesenbrütergebiete

Symbolbild: Wiese
Symbolbild

OBERPFALZ. Nach der Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes auf der Grundlage des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wurde zum Schutz von Wiesenbrütern das Walzen der Wiesen nach dem 15. März bis zur ersten Mahd grundsätzlich verboten. Ziel des Walzverbotes ist es, Gelege von Wiesenbrütern zu schützen. Die ersten Wiesenbrüter, wie z.B. Brachvogel und Kiebitz, starten in Bayern ab Mitte März mit dem Brutgeschäft. Dies ist jedoch von Region zu Region verschieden.
Um den regionalen und jahresspezifischen Besonderheiten gerecht zu werden, kann dort, wo vor diesem Stichtag wegen der Witterungs- und Bodenverhältnisse ein Walzen noch nicht möglich ist, durch die jeweilige Bezirksregierung eine Verschiebung der Verbotsfrist erfolgen. Um entstehende Härten zu vermeiden, hat die Regierung der Oberpfalz mit einer Allgemeinverfügung den Beginn des Verbots für dieses Jahr auf den 2. April verschoben.
Die Fristverlängerung gilt für alle Landkreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks.

Ausgenommen von der Fristverschiebung sind alle ausgewiesenen Wiesenbrütergebiete im Regierungsbezirk. Für diese gilt ein Walzverbot bereits ab dem 16. März. Wiesenbrütergebiete in der Oberpfalz finden Sie unter http://fisnatur.bayern.de/webgis. Eine spezielle Kurzanweisung unter https://www.lfu.bayern.de/natur/doc/kurzanleitung_finweb_wbk.pdf hilft bei der Bedienung des Programms. Landwirte, die beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Mehrfachantragsteller registriert sind, können ihre eigenen Flächen auch in der Feldstückskarte des iBalis überprüfen, indem sie die hinterlegte Gebietskulisse einblenden.

Die Allgemeinverfügung mit allen wichtigen Informationen dazu ist unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landwirtschaft/index.html veröffentlicht. Die offizielle Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt mit dem Regierungsamtsblatt am 15. März 2022.
Fachliche Grundlage für die Allgemeinverfügung und damit für die Fristverlängerung des Walzens bis einschließlich 1. April 2022 sind aktuelle Daten und Prognosen des Deutschen Wetterdienstes und eine darauf aufbauende Empfehlung der Landesanstalt für Landwirtschaft für die jeweiligen Regionen, sowie die Einschätzungen der aktuellen Situation des Brutgeschehens der Wiesenbrüter durch das Landesamt für Umwelt.

Hintergrund: Warum ist Walzen notwendig?
Das Walzen von Grünland im zeitigen Frühjahr dient zur Rückverfestigung des Bodens nach dem Winterfrost, zur Anregung der Durchwurzelung und zum Einwalzen von Steinen. Der Boden darf hierzu weder zu nass, noch zu trocken sein (Feuchtegehalt nicht über 80 Prozent der nutzbaren Feldkapazität) und die Gräser sollten sich im Stadium des Wiederergrünens befinden. Aufgrund der klimatischen Verhältnisse ist in der Oberpfalz das Walzen oft erst nach dem 15. März möglich. Die verfügbare Zeitspanne mit optimalen Bedingungen dauert meist nur wenige Tage.

Bericht: Regierung der Oberpfalz