SCHWANDORF. Aufgrund einer Mitteilung wurden bei einem jungen Mann in dessen Wohnung zahlreiche Waffen sichergestellt. Der Besitz eines aufgefundenen Gegenstandes stellt eine Straftat nach dem Waffengesetz dar, hier zum Beispiel ein aufgefundenes, sogenanntes „ Butterflymesser“ . Des weiteren wurden zahlreiche erlaubnisfreie Waffen sichergestellt, welche ohne jede Sicherung in der Wohnung frei verfügbar lagen.
Diese Ordnungswidrigkeit wird in der Regel mit der Einziehung der Waffen durch das Landratsamt geahndet.
Bericht: PI Schwandorf