Antragsfrist für 2022 bis spätestens 1. März
AMBERG-SULZBACH. Die Sportvereine im Landkreis Amberg-Sulzbach erhielten in den vergangenen Tagen vom Landratsamt Unterlagen, die für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zu den Kosten für Übungsleiter in Sportvereinen erforderlich sind. Die Anträge sind bis zum 1. März 2022 für das aktuelle Kalenderjahr vorzulegen.
Nach Mitteilung des Landratsamtes ist darauf zu achten, dass die für die Antragstellung erforderlichen Angaben vollständig sind und dem Antrag ein für jeden Übungsleiter gültiger Übungsleiter-Ausweis beiliegt. Anträge, die nach diesem Termin eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Noch zusätzlich benötigte Formblätter zur Antragstellung (zum Beispiel Bestätigung des Übungsleiters) können unter www.amberg-sulzbach.de abgerufen werden. Das Landratsamt bittet außerdem darum, Veränderungen im Verein (zum Beispiel Ansprechpartner), soweit diese für die Antragstellung erheblich sind, dem Amt unverzüglich mitzuteilen.
Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach