SCHWANDORF. Am Donnerstag, 18.11.21, um 18:45 Uhr, kam es an der Kreuzung der Kreisstraße SAD22 und dem Abfahrtast der Bundesstraße B85 zu einem Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeuge und zwei verletzten Personen. Ein 50-jähriger Mann aus dem Bereich Berlin fuhr mit seinem blauen VW Tiguan von der Bundesstraße B85 kommend ab und wollte an der Kreuzung zur Kreisstraße SAD22 nach links in Richtung Schwandorf fahren. Zur gleichen Zeit befuhr ein 32-jähriger Landkreisbewohnerin mit seinem Audi A4 die Kreisstraße SAD22 von Schwandorf kommend in Richtung Schwarzenfeld. Im Fahrzeug des 32-jährigen Audi-Fahrers befanden sich seine 33-jährige Ehefrau sowie drei Kinder im Alter zwischen einem Jahr und acht Jahren. Der VW-Fahrer übersah bei seinem Abbiegevorgang den aufgrund Zeichen 306 vorfahrtsberichten Audi-Fahrer und es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.
Sowohl der VW-Fahrer als auch ein 22 Monate altes Kind wurden durch den Unfall leicht verletzt, das Kind wurde vorsorglich mit dem Rettungsdienst in ein benachbartes Krankenhaus verbracht. Der VW Tiguan, an welchem ein Sachschaden von ca. 10000,- Euro entstand, war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Auch der Audi A4, Sachschaden ca. 8000,- Euro, war nicht mehr fahrbereit.
Durch die PI Schwandorf wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall gegen den 50-jährigen VW-Fahrer eingeleitet.
Zur Absicherung der Unfallstelle und zur Beseitigung / Reinigung auslaufender Betriebsstoffe war auch die FF Schwandorf an der Unfallstelle eingesetzt.
Bericht: PI Schwandorf