Kunstfahnder des Bayerischen Landeskriminalamts unterstützen mit ihrer Expertise das bundesweite Projekt KIKu
MÜNCHEN. Im Kampf gegen den illegalen Handel mit Kulturgut testen Kunstfahnder des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) eine App, die dabei helfen soll, bei Kontrollen entdecktes Kulturgut zu identifizieren. Die Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei und des Zolls stoßen an den Grenzen des Freistaats immer wieder auf ungewöhnliche Gegenstände in Autos oder Bussen. Für sie ist es dabei oft schwer, in kurzer Zeit zu erkennen, ob es sich zum Beispiel bei aufgefundenen Tonscherben oder Vasen um Fälschungen oder echte antike Gegenstände handelt, und ob der Besitzer oder die Besitzerin diese legal transportieren.
Hier setzt das Projekt Künstliche Intelligenz (KI) für den Kulturgutschutz – kurz KIKu – an, das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert wird.
Die Anwendung für das Smartphone wurde vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT entwickelt. Die Kunstfahndungsdienststelle des BLKA, die unter anderem auch in Verdachtsfällen des internationalen illegalen Handels mit Kulturgut ermittelt, beteiligt sich mit ihrer Expertise neben dem Zoll und weiteren Kunstfahndungsdienststellen bei anderen Landeskriminalämtern derzeit an einem Testlauf der App. Ziel ist es, die Anwendung künftig bei der Bayerischen Polizei zu nutzen.
Konkret soll die App so funktionieren: Ermittlerinnen und Ermittler können mit ihrem Smartphone das zu prüfende Objekt aus mehreren Perspektiven fotografieren. Die KIKu-App schickt die Bilder an einen Server, wo sie mit bereits in einer speziellen Datenbank gespeicherten Fotos von Kunstschätzen abgeglichen werden. Ziel ist es, Ähnlichkeiten zwischen dem fotografierten Gegenstand und bereits bekannten Kulturschätzen zu finden. Wenn die KI ähnliche Objekte findet, erhält die Ermittlerin oder der Ermittler direkt einen Hinweis mit entsprechenden Informationen – ob es sich bei dem Vergleichsobjekt in der Datenbank beim Fraunhofer-Institut zum Beispiel um einen Gegenstand handelt, für den im Weiteren spezielle Aus- und Einfuhrregelungen gelten.
So erhalten die Polizistinnen und Polizisten innerhalb von Sekunden eine erste Einschätzung, ob es sich tatsächlich um Kulturgut handelt und aus welcher Region und Epoche das Objekt stammen könnte. Das ist wiederum wichtig, um beurteilen zu können, ob der Gegenstand sichergestellt und dessen Herkunft weiter geprüft werden sollte.
Bericht: Bayerisches Landeskriminalamt