DUGGENDORF. Am Samstag Nachmittag wurde der Fahrer eines beim Landratsamt Kelheim registrierten Pkw einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei konnte festgestellt werden, dass der Fahrer mit Wohnadresse in der Schweiz von einer Staatsanwaltschaft in Mecklenburg-Vorpommern mittels Haftbefehl gesucht wurde.
Da der Fahrer der dem Haftbefehl zugrunde liegende Geldstrafe im hohen vierstelligen Euro-Bereich nicht begleichen konnte, wurde er zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt in Regensburg eingeliefert.
Bericht: PI Regenstauf