REGENSBURG. In zwei Fällen führten die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg zum Erfolg:
Im ersten Fall konnte zwei Gesellschaftern einer Trockenbaufirma nachweisen werden, dass sie über einen Zeitraum von circa zwei Jahren in ihrem Unternehmen einen sogenannten Scheinselbstständigen beschäftigten. Nach außen hin trat dieser Arbeitnehmer als selbstständiger Subunternehmer auf.
Die Ermittlungen der Zöllner deckten allerdings auf, dass der Angestellte in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stand (sogenannte Scheinselbstständigkeit) und daher bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern hätte angemeldet werden müssen. Der dadurch entstandene Schaden für die Sozialversicherungsträger beläuft sich auf circa 6.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die beiden Geschäftsleute zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 40.–Euro. Zudem müssen die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugsstellen zurückgezahlt werden.
Im zweiten Fall ergaben die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg, dass der Inhaber eines Getränkemarkts aus dem Raum Regensburg über einem Zeitraum von circa fünf Jahren die Mitarbeiter seines Betriebs nicht ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern angemeldet hatte.
Obwohl er sich als Arbeitgeber diesbezüglich seiner Verpflichtung bewusst war, unterließ er es in 65 Fällen, die erforderlichen Beiträge, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, monatlich ordnungsgemäß zu entrichten. Der dadurch entstandene Schaden für die Sozialversicherungsträger beläuft sich auf circa 8.500 €.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Geschäftsmann zu einer Gesamtgeldstrafe in von Höhe 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Zusätzlich muss der Geschäftsmann für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen und die Verfahrenskosten tragen.
Bericht: Hauptzollamt Regensburg