Aufgrund des bekannten Phänomens teils grob verkehrswidrigen Verhaltens im Pendelverkehr zu Beginn und Ende des Wochenendes wurde in den frühen Morgenstunden des Montag, 04.03.2019 wieder einmal eine entsprechende Schwerpunktkontrolle mit Geschwindigkeitsüberwachung von Kräften der PI Cham auf der B 20 durchgeführt. Dabei mussten drei Verkehrsteilnehmer im grenzüberschreitenden Pendlerverkehr wegen deutlich überhöhter Geschwindigkeit oder Verstößen gegen Überholverbote beanstandet werden. Von den ausländischen Fahrzeugführern wurden Sicherheitsleistungen erhoben, ehe sie nach entsprechender Belehrung ihre Fahrt fortsetzen durften.
Bericht: PI Cham