SULZBACH-ROSENBERG. Am Abend des Samstag, 22.05.2021 unterzogen die Beamten der PI Sulzbach-Rosenberg gegen 21.00 Uhr drei junge Männer im Alter von 21,22 und 36 Jahren, die Bier trinkend im Stadtpark angetroffen wurden, einer Kontrolle. Die Beamten waren auf die Gruppe aufmerksam geworden, da Alkoholkonsum aufgrund Stadtsatzung an dieser Örtlichkeit untersagt ist.
Während die beiden jüngeren Männer sich einsichtig verhielten, zeigte sich der 36jährige während der Kontrolle von Anfang an uneinsichtig und renitent und drohte den Beamten bei seiner Personendurchsuchung zur Eigensicherung sogar Schläge an und hob zur Untermauerung seiner Drohung dazu seine Hand in Richtung der Beamten bedrohlich.
Diese ließen sich davon jedoch nicht beeindrucken, aktivierten die von ihnen mitgeführte Bodycam -sowohl zur gerichtlichen Dokumentation des ungebührlichen Verhaltens als auch zur Abschreckung und letztlich Deeskalation der Situation- und führten ihre Maßnahmen weiterhin akribisch fort. Die Bodycam beeindruckte den polizeibekannten Mann jedoch nicht und er überzog die Beamten nun unter filmischer Dokumentation mit einer Schimpftirade und mit einer ganzen Batterie von Bedrohungen und Kraftausdrücken der übelsten Sorte.
Die Durchsuchung des Mannes zeigte, dass der Instinkt der Beamten sie nicht getäuscht hatte. So förderte die Nachschau in dessen Taschen sowohl ein Tütchen mit einer geringen Menge Marihuana als auch ein, nach dem Waffengesetz verbotenes Einhandmesser zutage. Beide Gegenstände wurden von den Beamten unverzüglich als Beweismittel sichergestellt.
Der durchgeführte Abgleich des Mannes mit den polizeilichen Datenbeständen zeigte den Beamten weiterhin auf, dass gegen den Mann aktuell als Bewährungsauflage ein gerichtlich angeordnetes Waffenbesitzverbot besteht. Durch ihr besonnenes und versiertes Auftreten konnten die Polizeibeamten die Kontrolle ohne weitere Zwischenfälle aber unter fortlaufenden Beleidigungen des Mannes beenden. Einem ausgesprochenen Platzverweis folgten die Männer schließlich Folge und entfernten sich.
Der Mann muss sich nun wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Waffengesetz und der Beleidigungen gegen die Polizisten und wegen des Verstoßes gegen gerichtlich angeordnete Bewährungsauflagen verantworten. Das Amtsgericht wird im Rahmen der Entscheidung entsprechend auch den Widerruf der Bewährung überprüfen, wodurch dem Aggressor unter Umständen der Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt droht.
Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg