AMBERG. Die Verantwortlichen eines Elektronikfachmarkt an den Franzosenäckern interpretierten die neuesten Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzverordnung sehr großzügig zu ihrem Vorteil und öffneten den Markt bereist vergangenen Montag (03.05.2021) – ohne jegliche Zugangsbeschränkung. Erst am Freitag (07.05.21) teilte ein besorgter Bürger die „besonderen Hygienevorschriften“ der Polizei mit, die vor Ort die Mitteilung verifizierte und bis auf das Tragen von Mund-Nase-Schutz keine weiteren, gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen erkennen konnte.
Es erfolgte die umgehende Anordnung, den gesetzeswidrigen Zustand sofort abzustellen, die auch von der Filialleitung letztlich befolgt wurde. Diese stützte ihr Handeln auf ein bundesweit gesteuertes Schreiben der Konzernleitung. Der Inhalt beschreibt aber die gegenteilige rechtliche Interpretation des Gesetzes, die von der Bayerischen Staatsregierung vertreten wird. Nach den geltenden Hygienevorschriften wäre nur Click&Meet zulässig gewesen.
Gegen die Verantwortlichen wird wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ermittelt, der ein erhebliches Bußgeld ab 5000 Euro beginnend zur Konsequenz haben kann.
Bericht: PI Amberg