AMBERG. Das Amt für Ordnung und Umwelt der Stadt Amberg weist darauf hin, dass es nach der Verordnung der Stadt Amberg über die Bekämpfung verwilderter Tauben (Tauben-Verordnung) verboten ist, verwilderte Tauben zu füttern.
Das Fütterungsverbot erfasst auch das Auslegen von Futter, das von den Tauben aufgenommen werden kann. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße geahndet werden.
Bericht: Stadt Amberg