ESCHLKAM. Am Dienstagvormittag versuchte ein tschechischer Lkw-Fahrer seine Einreise nach Deutschland. Die dazu nötige Bescheinigung über einen negativen Covid-Test legte er der Beamtin der Bayerischen Grenzpolizei vor. Diese stellte bei der Überprüfung fest, dass es sich lediglich um eine Kopie handelte. Beim Datum und der Unterschrift durch die Teststelle waren zudem Auffälligkeiten festzustellen. Als die Beamtin daraufhin nachhakte, wollte sich der 35-jährige Tscheche plötzlich freiwillig nochmals testen lassen.
Bei den sofort durchgeführten Ermittlungen in Tschechien stellte sich heraus, dass die Bescheinigung gefälscht war. Der Kraftfahrer zeigte sich daraufhin geständig und räumte die Fälschung ein. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Regensburg musste der Mann eine Sicherheit in Höhe von 2700,- Euro bei der Grenzpolizei hinterlegen. Diese wird für das Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Urkundenfälschung und dem Gebrauch von unrichtigen Gesundheitszeugnissen verwendet. Die Einreise nach Deutschland wurde wegen dem fehlenden negativen Covid-Test verweigert.
Immer wieder versuchen Lkw-Fahrer die Testpflicht zu umgehen. Anscheinend ist vielen der Zeitaufwand dafür zu hoch. Seit Beginn der Grenzkontrollen stellten die Schleierfahnder bereits 29 falsche Testbescheinigungen fest. Weitere Verdachtsfälle werden derzeit noch durch Ermittlungen überprüft.
Bericht: PI Furth i.W.