BAYERN. Die Freifahrtregelung für uniformierte Polizeibeamte in Bayern in den Fern- und Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn und im Bereich des Münchner Verkehrsverbundes (MVV) hat sich laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auch im Jahr 2020 bewährt. Obwohl sich die Corona-Pandemie ab März letzten Jahres stark auf den öffentlichen Personenverkehr ausgewirkt hat und deutlich weniger Fahrgäste unterwegs waren, sind Polizistinnen und Polizisten der Bayerischen Polizei 2020 in 1.784 Fällen eingeschritten, wie Herrmann gestern erklärte.
Die Einschreitfälle sind damit im Vergleich zu den Vorjahren um etwa ein Viertel gesunken. „Dennoch war gerade auch im letzten Jahr die sichtbare Polizeipräsenz von großem Wert für das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und des Begleitpersonals. So waren die einen Fahrgäste gerade zu Beginn der Pandemie verunsichert und mit einem mulmigen Gefühl unterwegs, während andere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln noch nicht völlig akzeptiert oder verinnerlicht hatten. Wenn aber ein uniformierter Beamter in der Nähe ist, ergibt sich die Einhaltung der Regeln meist aufgrund dessen bloßer Anwesenheit von ganz alleine“, so der Minister.
Im Jahr 2020 haben die Polizisten unter anderem 754 Mal Personalien festgestellt (2019: 975), 113 Platzverweise ausgesprochen (2019: 162), 55 Personen vorläufig festgenommen (2019: 85) und in 36 Fällen Erste Hilfe geleistet (2019: 68). „Die Freifahrtregelung für uniformierte Polizeibeamte in Bayern hat sich bestens bewährt und ist ein wichtiger Baustein für noch mehr Sicherheit in unseren öffentlichen Verkehrsmitteln“, zog Herrmann als Fazit. Dabei gehe es insbesondere darum, auch außerhalb des Dienstes das Zugpersonal bei Schwarzfahrern, Betrunkenen oder Randalierern zu unterstützen und bei Notfällen sofort einzuschreiten.
Nach dem tragischen Tod von Dominik Brunner im Jahr 2009 am Sollner S‑Bahnhof hatte Herrmann mit den Spitzenverbänden der bayerischen Verkehrsunternehmen die Vereinbarung getroffen, dass uniformierte Polizeibeamte der Landespolizei und der Bundespolizei alle öffentlichen Verkehrsmittel in Bayern kostenlos benutzen dürfen. Im Gegenzug sorgen die Polizisten für mehr Sicherheit und greifen notfalls ein. Das gilt auch außerhalb des Dienstes. Bis dahin bestand eine derart umfassende Regelung lediglich mit wenigen Verkehrsunternehmen.
Bericht: Bayerisches Innenministerium