OBERPFALZ. Bei der Einreise aus Tschechien wurden in den letzten Tagen vereinzelt gefälschte Corona-Testbescheinigungen vorgelegt. Die Polizei warnt dringend davor, solche Bescheinigungen zu verwenden. Es drohen empfindliche strafrechtliche Sanktionen, wie beispielsweise hohe Geldstrafen.
Mit Einführung vorübergehender Grenzkontrollen zum 14.02.2021 ist eine Einreise aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland grundsätzlich nur nach erfolgter digitaler Einreiseanmeldung sowie mit einem negativen Corona-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, möglich. Oberstes Ziel der eingeführten Kontrollen ist der Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor Virus-Mutationen.
In wenigen Fällen (niedriger, zweistelliger Bereich) wurden bei der Einreise gefälschte Testbescheinigungen festgestellt. Dem gegenüber stehen mehrere Tausend kontrollierte Personen bei der Einreise, bei denen die erforderlichen Voraussetzungen ordnungsgemäß vorlagen.
So kamen beispielsweise am Samstag, 20.02.2021 vier Personen im Alter zwischen 18 und 36 Jahren am Grenzübergang Waidhaus in einem Pkw zur Einreise aus der Tschechischen Republik. Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass es sich bei den vorgezeigten negativen Corona-Testnachweisen um Fälschungen handelt.
Versuche, die gesetzlichen Vorgaben zu umgehen, werden durch die zuständigen Staatsanwaltschaften streng geahndet. Für die Verwendung einer gefälschten Bescheinigung werden auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaften Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet und bei den Beschuldigten, sofern sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, Sicherheitsleistungen in bis zu vierstelliger Höhe erhoben.
Motive für die Nutzung der Fälschungen können beispielsweise die Ersparnis von Kosten für die notwendigen Tests in Tschechien sein oder sich auch in langen Wartezeiten, die aufgrund einer hohen Auslastung an den Teststationen vor der Bundesgrenze entstehen, begründen. Dadurch ergeben sich auch höhere Risiken für die kontrollierenden Beamten da durch die gefälschten Dokumente eine vorliegende Corona-Infektion verschleiert werden könnte.
Die Polizei appelliert zum Schutz aller an die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Verstöße werden konsequent und mit empfindlichen Strafen geahndet.
Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz