„Unserem Ziel, mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter zu schaffen, sind wir mit dem heutigen Beschluss des Gesundheitssauschusses im Bundestag einen großen Schritt nähergekommen.“ Mit diesen Worten begrüßte Innenminister Joachim Herrmann die Entscheidung des Ausschusses, dem Antrag der CDU/CSU zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes zu folgen.
Dem heutigen Beschluss des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag war eine entsprechende Bundesratsinitiative von Bayern und Rheinland-Pfalz vorausgegangen. „Notfallsanitäter sollen im Notfall auch vor Eintreffen eines Arztes alle Hilfsmaßnahmen ergreifen dürfen, die zur Lebensrettung des Patienten notwendig sind. Einerseits profitieren hiervon alle Patienten in Notfallsituationen, die auf rasche Hilfe angewiesen sind. Andererseits schaffen wir mit der nunmehr beschlossenen Änderung auch Rechtsklarheit für unsere Notfallsanitäterinnen und –sanitäter“, betonte Herrmann, der sich zwei Jahre lang für diese Neuregelung eingesetzt hatte.
Notfallsanitäter sind aufgrund ihrer Ausbildung und der Aufgabenstellung im Rettungsdienst befähigt und verpflichtet, in akuten Notfallsituationen bis zur Übernahme durch einen Arzt selbstständig heilkundliche Maßnahmen durchzuführen. Mit der beschlossenen Änderung sollen sie künftig auch bestimmte lebensrettende Maßnahmen, die grundsätzlich Ärzten vorbehalten sind, rechtssicher anwenden können, um Patienten in Notlagen schnell und effektiv Hilfe zu leisten. „Das gilt aber nur, solange der alarmierte Notarzt noch nicht vor Ort ist und die Hilfe durch den Notfallsanitäter erforderlich ist, für den Patienten Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden abzuwenden“, betonte der Minister. Bislang steht die Durchführung solcher Maßnahmen, die eigentlich einem Arzt vorbehalten sind, unter dem Heilkundevorbehalt des Heilpraktikergesetzes. Der Notfallsanitäter hat sich bisher also bei notwendiger und lebensrettender Hilfe möglicherweise strafbar gemacht. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll dieses Dilemma behoben und die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter zur Lebensrettung ausdrücklich erlaubt werden.
Bericht: Bayerisches Innenministerium