Bayerns Innenminister Joachim Herrmann schaltet neue Kartenanwendung zu Verbotsregelungen bei Hotspots frei
BAYERN. Seit 11. Januar 2021 gelten verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen: Für Personen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern wohnen, sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. Bezugspunkt ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Außerdem können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern anordnen, dass touristische Tagesreisen in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind.
„Um betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, haben wir auf https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/hotspotregionen/ eine neue Kartenanwendung freigeschaltet“, erklärte heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. „Dort kann sich jeder schnell und übersichtlich über den aktuellen Stand informieren und insbesondere individuell prüfen, ab welchem Bereich die 15-Kilometer-Regel gilt und welcher Bewegungsradius noch zulässig ist.“ Herrmann erhofft sich dadurch, dass die Corona-Schutzregeln noch besser eingehalten werden.
Der Innenminister erinnerte daran, dass die Bayerische Polizei auch in den kommenden Tagen insbesondere an beliebten Ausflugsorten verstärkt kontrollieren wird, ob bei Personen aus betroffenen Landkreisen und Städten ausreichend ‚triftige‘ Gründe vorliegen, die nicht touristischer Natur sind. Das betrifft auch die Regionen, für die touristische Tagesreisen untersagt wurden. Schwerpunkt werden beispielsweise Wanderer-Parkplätze sein. Bei Bedarf werden die örtlichen Polizeidienststellen bei ihren Stichprobenkontrollen auch von der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt. Seit 11. Januar hat die Bayerische Polizei bei rund 3.700 Kontrollen insgesamt 165 Verstöße gegen die Regelungen zu touristischen Tagesreisen festgestellt. „Auch wenn die aktuelle Entwicklung der Inzidenzzahlen bereits Anlass zur Hoffnung gibt: Wir müssen unbedingt auch in den kommenden Wochen diszipliniert die Corona-Schutzmaßnahmen einhalten“, lautet der Appell des Innenministers. Bei einem Verstoß gegen die ’15-km-Regel‘ droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.
Die aktuell gültige Fassung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ abrufbar.
Bericht: Bayerisches Innenministerium