Herrmann: Neue „15-Kilometer-Regel“ unbedingt einhalten – 500 Euro Bußgeld bei Missachtung

Symbolbild: Ausflug / Skifahrer
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BAYERN. Für Bürgerinnen und Bürger, die in den betroffenen Regionen wohnen (Inzidenzwert >200), sind nach der geänderten 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. Bezugspunkt ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann appellierte an alle Betroffenen, die Neuregelung unbedingt einzuhalten. „Die Polizei wird das vor allem an beliebten Ausflugsorten verstärkt überwachen“, erklärte Herrmann. „Schließlich geht es darum, das Risiko einer Ansteckung bestmöglich einzudämmen. Wir müssen verhindern, dass sich die Pandemie aus Hotspots bei Ausflügen in andere Regionen weiter ausbreitet.“ Darüber hinaus wird die Polizei weiterhin auch insbesondere die Maskenpflicht, die Ausgangsbeschränkungen und die Ausgangssperre kontrollieren. Herrmann kündigte empfindliche Bußgelder an: „Diejenigen, die gegen die neue ’15-Kilometer-Regel‘ verstoßen, müssen mit 500 Euro Geldbuße rechnen!“

Wie Herrmann erläuterte, können Kreisverwaltungsbehörden der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte die ’15‑Kilometer‑Regel‘ für touristische Tagesreisen außerkraftsetzen, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. Außerdem können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben‑Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern anordnen, dass touristische Tagesreisen in ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt untersagt sind. „Auch das werden wir konsequent kontrollieren“, kündigte der Innenminister an. „Bei Bedarf werden unsere örtlichen Polizeidienststellen bei ihren Stichprobenkontrollen auch von der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt.“
Das Innenministerium informiert ab sofort unter https://www.innenministerium.bayern.de/miniwebs/coronavirus/hotspotregionen/ über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern, für die aufgrund einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern die ’15-Kilometer-Regel‘ für touristische Tagesausflüge gilt, sowie über die Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden.

Bericht: Bayerisches Innenministerium