CHAM. Gemeinsam vor einem Einkaufsmarkt in Cham sitzen und ein Bier trinken. Dies sieht das Infektionsschutzgesetz nicht als Grund, um die Wohnung zu verlassen. Deshalb wurde gestern gegen einen 45jährigen Waldmünchener und eine 45jährige Chamerin entsprechend Anzeige erstattet.
Gleiches gilt für zwei Chamer, welches sich in einem Chamer Ortsteil in einem Auto vergnügten. Die Frau war dabei etwas lauter und besorgte Bürger riefen die Polizei.
Bericht: PI Cham