BRK und DLRG bieten diesen Service in der Stadt Amberg an – Ausweis und Bestätigung erforderlich
AMBERG. Die Stadt Amberg weist darauf hin, dass die Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Alten- und Seniorenresidenzen auch an den Weihnachtstagen nur jeweils von einer Person pro Tag besucht werden dürfen und auch dann nur, wenn diese über ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen. Die zugrundeliegende Testung darf in der Zeit vom 25. bis 27. Dezember 2020 im Falle eines POC-Antigen-Schnelltests höchstens 72 Stunden, bei einem PCR-Test maximal vier Tage zurückliegen. An allen anderen Tagen und damit auch an Heiligabend gilt, dass der Abstand zur Testung bei einem POC-Schnelltest maximal 48 Stunden sowie bei einem PCR-Test drei Tage betragen darf.
Bürgerinnen und Bürger, die eine Einrichtung aufsuchen wollen, um eine Bewohnerin oder einen Bewohner zu besuchen, werden daher gebeten, sich rechtzeitig um einen Testtermin zu kümmern. Die Testungen können nicht nur von einem niedergelassenen Arzt oder in der Teststrecke vorgenommen werden. Daneben bietet sich auch in der Stadt Amberg im Rahmen der unter der Federführung des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) stattfindenden Weihnachtsaktion des Bayerischen Gesundheitsministeriums die Möglichkeit, zwei eigens geschaffene dezentrale Testzentren aufzusuchen und sich hier kostenlos testen zu lassen.
Dies ist zum einen das BRK, das die Testungen im Rotkreuzhaus Amberg am Amselweg 30 vornimmt und am 24., 25. und 26. Dezember jeweils von 9 bis 14 Uhr geöffnet hat. Eine vorherige Anmeldung ist in diesem Fall unbedingt erforderlich und online unter der Adresse https://www.brk.de/aktuell/coronavirus/weihnachts-testaktion-2020 möglich. Ebenfalls am 24., 25. und 26. Dezember von 9 bis 14 Uhr wird die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft DLRG in ihrem Gebäude in der Fleurystraße 9 Testungen durchführen. In diesem Fall ist keine Anmeldung erforderlich.
Um die Situation zu entzerren, werden die Bürgerinnen und Bürger jedoch gebeten, sich möglichst etwa eine halbe Stunde vor ihrem geplanten Besuchsbeginn testen zu lassen. Dabei muss jedoch ein Ausweis vorgelegt und zusätzlich der Nachweis erbracht werden, dass die besuchte Person in einer Alten-, Pflege- oder Behinderteneinrichtung untergebracht ist. Ausreichend hierfür ist eine Bestätigung der jeweiligen Einrichtung.
„Ich freue mich sehr, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern diese zusätzliche Möglichkeit anbieten können. Gerade an den Weihnachtstagen ist es wichtig, dass unsere Heimbewohnerinnen und -bewohner ihre Angehörigen sehen dürfen“, betont Oberbürgermeister Michael Cerny. Ob dies allen ohne dieses erweiterte Testangebot gelungen wäre, sei mehr als fraglich. „Deshalb danke ich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Stadtverwaltung sowie den unterstützenden Hilfsorganisationen ganz herzlich für die schnelle Vorbereitung und Umsetzung“, so der Amberger OB.
Bericht: Stadt Amberg