Ausgangsbeschränkung, Ausgangssperre und Mindestabstand – Verstöße in Amberg und im Landkreis

Symbolbild: Ausgangssperre
Symbolbild: Ausgangssperre

AMBERG / LANDKREIS. Am Wochenende stellte die Amberger Polizei insgesamt 35 Verstöße gegen die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fest. Oftmals wurde gegen die Abstandregel und die Zwei-Haushalte-Regelung verstoßen. Kurios war dabei der Telefonanruf eines Polizeibeamten bei einem 42-jährigen Amberger, um einen Vernehmungstermin zu vereinbaren. Der hob nichtsahnend ab und im Hintergrund waren deutlich mehrere Personen in „Feierlaune“ zu hören. Deshalb wurde der Termin dann persönlich vor Ort vereinbart und in der Wohnung noch drei Personen aus verschiedenen Hausständen von einer Polizeistreife angetroffen.

Vier Freunde aus Tschechien waren am Samstag gemeinsam in einem Pkw unterwegs und wollten in Amberg ein Auto kaufen. Aus dem Geschäft wurde nichts, denn sie mussten pro Person 100 Euro Sicherheitsleistung hinterlegen und wurden auf direktem Weg nach Hause geschickt. Im Stadtgebiet wurden zudem vermehrt Verstöße gegen die Abstandsregel festgestellt und am Busbahnhof mehrere Fahrgäste ohne Mund-Nase-Schutz festgestellt. Weitere Personen hielten sich im öffentlichen Raum ohne triftigen Grund auf und verstießen gegen die Ausgangsbeschränkung, die von 05:00-21:00 Uhr gilt. Der Gang zum Zigarettenautomat ist nach 21:00 Uhr auch nicht mehr erlaubt und stellt einen Verstoß gegen die Ausgangssperre dar. Ein Pärchen wusste zwar um die gesetzliche Regelung, aber das Verlangen nach Zigaretten war anscheinend größer.

Zuwiderhandlungen gegen die Ausgangssperre werden mit bis zu 500 Euro geahndet, alle anderen Betroffenen müssen mit bis zu 250 Euro Bußgeld rechnen.

Bericht: PI Amberg