RODING. Gegen die Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr verstießen zwei Rodinger am Samstagabend. Beide konnten keinen triftigen Grund geltend machen.
Eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Folge.
Bericht: PI Roding