OBERPFALZ. Ab 11.12.2020 ist Alkoholkonsum im öffentlichen Raum verboten. Die neue Infektionsschutzregelung wird von der Polizei konsequent überwacht und zur Anzeige gebracht.
Mit der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde neben anderen Schutzmaßnahmen der Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen deutlich eingeschränkt. Seit Freitag, 11.12.2020, wurde das Verbot von Alkoholkonsum auf den gesamten öffentlichen Raum erweitert. Die neue Regelung schafft Klarheit und vermeidet Missverständnisse. Die Polizei appelliert eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, jeglichen Alkoholkonsum im öffentlichen Raum zu unterlassen! Erfahrungsgemäß werden unter der enthemmenden Wirkung von Alkohol sowohl das Abstandsgebot als auch die Maskenpflicht vernachlässigt.
Polizeipräsident Zink verweist auf die neue Regelung und sagt: „In den Zeiten der Pandemie müssen wir uns mehr denn je einschränken und Rücksicht aufeinander nehmen. Jeder sollte einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Ich bitte die Bevölkerung, gesetzliche Regelungen einzuhalten und sich in den Medien sowie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die jeweils geltende Regelungslage zu informieren.“
Die Polizei wird ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der derzeitigen Regelungen und insbesondere des Alkoholkonsumverbotes legen sowie festgestellte Verstöße konsequent zur Anzeige bringen.
Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz