Nach der Entscheidung des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, den Rundfunkstaatsvertrag nicht zur Abstimmung zu bringen, wird das ZDF rechtliche Schritte ergreifen. Intendant Dr. Thomas Bellut: „Mit dem heutigen Tag ist klar, dass es in Sachsen-Anhalt keine Zustimmung mehr geben kann. Damit bleibt leider keine andere Möglichkeit, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Ich hätte mir eine andere Lösung gewünscht und habe intensiv dafür geworben. Aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in diesem Verfahren ganz offenbar zum Spielball der Politik in einem Bundesland geworden. Genau das soll das staatsfern organisierte KEF-Verfahren verhindern, um die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern.“
Wenn der neue Staatsvertrag nicht zum 1. Januar 2021 umgesetzt wird, hat das erhebliche Auswirkungen. Allein dem ZDF würden jährlich rund 150 Millionen Euro fehlen. Bellut: „Wenn die Beitragsanhebung nicht kommt, wird das auch die mittelständisch geprägte deutsche Produktionswirtschaft und die Kreativen treffen. Das ZDF könnte seine Wirkung als größter Auftraggeber auf diesem Markt nicht mehr wie bisher entfalten. Das träfe die ohnehin von der Pandemie gebeutelte Branche massiv und nachhaltig.“
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass die Finanzierung frei von medienpolitischen Zielsetzungen erfolgen muss und auf eine bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgelegt ist.
Bericht: ZDF