REGENSBURG. Anlässlich des bundesweiten Aktionstages zur Einhaltung der Maskenpflicht werden auch im Stadtgebiet Regensburg Kontrollen erfolgen. Die Oberpfälzer Polizei möchte vorab zusammen mit der Stadt Regensburg auf die geltende Rechtslage und mögliche Problemfelder hinweisen.
Bei dem bundesweiten Aktionstag zur Einhaltung der Maskenpflicht am 7. Dezember werden in Regensburg Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOS) sowie der Polizeidienststellen durchgeführt. Es bleibt aber nicht nur bei diesem einen Tag, vielmehr werden in den kommenden zwei Wochen neben den bestehenden täglichen Kontrollen zwei weitere Schwerpunktkontrollen in Regensburg stattfinden.
Die Polizei wird aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen eine konsequente Verfolgung von Verstößen anstreben. „Eine strenge Einhaltung der Maskenpflicht ist Aufgabe jedes einzelnen Bürgers. Nur wenn jeder verantwortungs- und rücksichtsvoll handelt, werden die Zahlen langfristig zurückgehen und die Pandemie Schritt für Schritt bekämpft werden können. Die Polizei wird bei den Kontrollen daher nicht mehr nur auf Kommunikation mit dem Bürger setzen, sondern Verstöße konsequent verfolgen“, so Polizeipräsident Norbert Zink.
Um die Bewohner nochmals im Vorhinein auf die rechtliche Situation sowie auch Problemfelder aufmerksam zu machen, werden nachfolgend die wichtigsten Regelungen aufgeführt.
- Maskenpflicht gilt grundsätzlich überall dort, wo Menschen länger oder dichter zusammenkommen:
– im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr inklusive Haltestellen und Bahnhöfen
– auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle in allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden
– an bestimmten, stark frequentierten Plätzen
– Fußgängerzonen, an zentralen Plätzen und besonders belebten Gassen sowie die drei Donaubrücken im Altstadtbereich, jeweils von 6 bis 24 Uhr (https://www.regensburg.de/aktuelles/coronavirus/corona-regelungen)
- Für Fahrradfahrer und Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen gilt die Maskenpflicht insbesondere in Fußgängerzonen, Wohnverkehrsstraßen (beschildert als gemeinsame Geh- und Radwege) und verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen)
- Essen, Trinken und Rauchen ist im öffentlichen Bereich mit Maskenpflicht geduldet, solange man sich nicht fortbewegt und sich bestmöglich einen Platz sucht, an dem der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Die Maskenpflicht kann an Örtlichkeiten zusätzlich durch ein Hinweisschild gekennzeichnet sein. Fehlt ein solches Schild, gilt trotzdem uneingeschränkt die Maskenpflicht.
„Wir danken der Polizei für Ihren Einsatz in Regensburg. Gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOS wollen wir am Aktionstag nochmals verstärkt auf die Maskenpflicht aufmerksam machen. Denn es ist notwendig darauf zu achten, dass wir uns und unsere Mitmenschen vor Ansteckung und Verbreitung des Virus schützen. Aus diesem Grund sind Masken hilfreich, wichtig und auch vorgeschrieben“, so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer.
Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz