MÜNCHEN. Die Corona-Hilfsprogramme von Land und Bund sollen Unternehmern und Künstlern dabei helfen, die Pandemie und die damit verbundenen Beschränkungen zu überstehen – Betrüger jedoch versuchen, die Angebote auszunutzen und sich selbst zu bereichern.
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) ist im Freistaat die zentrale Stelle, die Betrugsverdachtsfälle sichtet und aufbereitet, um sie anschließend an die jeweils zuständigen Dienststellen weiterzugeben. Beim BLKA sind bisher mehr als 1400 relevante Vorgänge bekanntgeworden, darunter 1120 Verdachtsfälle von Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe
und Überbrückungshilfe sowie mehr als 300 Fälle von sonstigem Betrug, zum Beispiel bei der Künstlerhilfe.
Die Ermittler arbeiten mit Hochdruck daran, möglichen Schaden abzuwenden und Tatverdächtige festzunehmen. Wie viel Schaden bislang entstanden ist, kann noch nicht abschließend bewertet werden. Zwar liegt die Höhe der in Bayern beantragten Summen bei den bisher beim BLKA gemeldeten Verdachtsfällen bei mindestens fünf Millionen Euro. Doch weil die Ermittlungen andauern, kann sich die Schadenssumme noch verändern, zum Beispiel wenn weitere Betrugsfälle aufgedeckt werden. Hinzu kommt, dass bei einer nicht geringen Zahl an Fällen das Geld entweder nicht ausbezahlt wurde, oder es den beteiligten Stellen gelang, das Geld dank schneller Arbeit zurückzuholen.
Verdachtsfälle werden dem BLKA von den Bewilligungsstellen bei den Regierungen und der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern gemeldet. Die Ermittler erhalten dann alle notwendigen Unterlagen und bereiten diese auf – das heißt, dass sie prüfen, welche weiteren Unterlagen vielleicht noch gebraucht werden und ob etwa zusätzliche Daten erhoben werden müssen. Danach werden die Vorgänge an die örtlich zuständigen Dienststellen der Polizei zur weiteren Bearbeitung verteilt. Das BLKA unterstützt dabei die Dienststellen und steht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weil die Verdachtsfälle so zahlreich und unterschiedlich gelagert sind, sind die Ermittlungen für die Polizei eine Herausforderung. Manches Mal müssen die Beamten prüfen, ob sich der Antragsteller einfach nur geirrt hat und gar keine Straftat vorliegt. In diesem Zusammenhang warnt das BLKA, dass bewusst falsche Angaben im Antrag möglicherweise den Straftatbestand des Betrugs beziehungsweise des Subventionsbetrugs erfüllen und dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss. Der Antrag sollte sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Falls es Unklarheiten gibt, sollte der Antragssteller diese rechtzeitig klären.
Oft aber sind umfangreichere Ermittlungen erforderlich. Einige Täter erfinden Unternehmen, in deren Namen sie Hilfe beantragen. Es kommt jedoch auch vor, dass Täter die Daten von real existierenden Unternehmen missbrauchen. In einem besonders schwerwiegenden Fall, den das BLKA bearbeitet, hat ein Täter versucht, mit Hilfe von Scheinidentitäten in mindestens 91 Fällen in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Berlin Corona-Soforthilfe in Höhe von 2,5 Millionen Euro zu erlangen, obwohl er dazu nicht berechtigt war. Inzwischen ist es der Polizei gelungen, den Täter festzunehmen.
Um Betrugsfälle möglichst früh zu erkennen, arbeitet das BLKA eng mit den Bewilligungsstellen bei der Regierung und der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern zusammen. Gemeinsam haben die Stellen Kriterien entwickelt, um möglichen Betrug schnell zu erkennen. Auch mit Blick auf kommende Hilfsprogramme gibt es einen guten und engen Austausch.
Bericht: Bayerisches Landeskriminalamt