Standesamtliche Trauungen in Amberg während des aktuellen Lockdowns

Beschränkungen bei der Personenanzahl – Brautleute und ihre Angehörigen werden um Verständnis gebeten

Symbolbild: Standesamtliche Trauung
Symbolbild: Standesamtliche Trauung

AMBERG. Das Standesamt der Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass angesichts des Corona-Lockdowns bei Trauungen im November leider erneut verschärfte Regelungen zu beachten sind, die sich an den derzeit allgemein geltenden Kontaktbeschränkungen orientieren. So dürfen die Traugesellschaften im November nur aus zwei Hausständen mit insgesamt höchstens zehn Personen bestehen. Werden Trauzeugen vom Brautpaar gewünscht – wobei bis zu zwei Trauzeugen möglich sind – müssen auch diese in einem der beiden Haushalte wohnen.
Ein eventuell notwendiger Dolmetscher kann ausnahmsweise aus einem dritten Hausstand kommen, wobei die Höchstzahl von zehn Personen jedoch auch dann einzuhalten ist. Vollständig ausgenommen von diesen Beschränkungen ist der Standesbeamte, der die Trauung vollzieht. Er zählt weder als eigener Hausstand noch wird er bei der Höchstzahl von zehn Personen eingerechnet. Diese Regelungen gelten vorerst für den Monat November, Neuregelungen für den Dezember bleiben vorbehalten.

Unverändert besteht auch die Pflicht, sich unmittelbar vor der Trauung die Hände zu desinfizieren und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Letzterer darf von dem Standesbeamten und den Brautleuten lediglich während der Trauung abgenommen werden. „Es tut mir sehr leid, dass es erforderlich geworden ist, erneut Einschränkungen bei standesamtlichen Trauungen vorzunehmen“, bedauert der stellvertretende Leiter des Standesamtes Bernd Müller. Doch hätten die hohen Infektionszahlen und die daraus resultierende Notwendigkeit, ein neues Infektionsschutzkonzept nach den Vorgaben des Staatsministeriums zu entwerfen, keine andere Möglichkeit zugelassen. Ziel ist es, alle nicht zwingend erforderlichen Kontakte möglichst zu vermeiden und damit die Ausbreitung des Coronavirus zumindest zu verlangsamen.

Das Standesamt wird versuchen, alle Paare, die sich für den Zeitraum November zur Eheschließung angemeldet haben, zu kontaktieren und über die neuen Bestimmungen zu informieren. Diese waren bereits Anlass, dass mehrere Brautpaare den Zeitpunkt ihrer Eheschließung verschoben haben. Wer unter den gegebenen Voraussetzungen ebenfalls noch abwarten möchte, wird gebeten, Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen, das per E-Mail unter der Adresse standesamt@amberg.de erreichbar ist.

Bericht: Stadt Amberg