Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verstärkt Polizeikontrollen zur Überwachung der Maskenpflicht

Ab dem 27.04. gilt in Bayern die Maskenpflicht
Symbolbild: Mund-Nase-Maske

Schwerpunkte sind laut Herrmann der öffentliche Personenverkehr, bei dem die Maskenpflicht grundsätzlich gilt, sowie stark frequentierte Plätze, an denen eine Maskenpflicht angeordnet wurde. „Wir müssen alles unternehmen, um die sprunghafte Ausbreitung des hochgefährlichen Virus einzudämmen und gleichzeitig einen Lockdown zu verhindern“, begründete Herrmann diesen Schritt. Gerade das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung helfe, diesen schwierigen Spagat zu schaffen. „Leider sind nicht alle vernünftig genug, das zu kapieren“, bedauerte Herrmann. „Deshalb wird die Bayerische Polizei Verstöße gegen die Maskenpflicht konsequent mit einem Verwarnungsgeld sanktionieren oder sogar Anzeige beim Gesundheitsamt erstatten. Dann drohen saftige Geldbußen von mindestens 250 Euro.“ Insgesamt rund 25.000 Verstöße gegen die Maskenpflicht hat die Bayerische Polizei bislang festgestellt.

Die konkreten Vorgaben zur erweiterten Maskenpflicht können der aktualisierten Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entnommen werden (siehe https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/).

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erhöht den Druck auf Maskenmuffel: Angesichts der deutlichen Anstiege der Corona-Neuinfektionen hat der Innenminister bayernweit verstärkte Polizeikontrollen zur Überwachung der verschärften Maskenpflicht angeordnet. „Die Bayerische Polizei wird bis auf Weiteres noch häufiger und konsequenter kontrollieren, ob die Maskenpflicht eingehalten wird“, kündigte Herrmann an.

Schwerpunkte sind laut Herrmann der öffentliche Personenverkehr, bei dem die Maskenpflicht grundsätzlich gilt, sowie stark frequentierte Plätze, an denen eine Maskenpflicht angeordnet wurde. „Wir müssen alles unternehmen, um die sprunghafte Ausbreitung des hochgefährlichen Virus einzudämmen und gleichzeitig einen Lockdown zu verhindern“, begründete Herrmann diesen Schritt. Gerade das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung helfe, diesen schwierigen Spagat zu schaffen. „Leider sind nicht alle vernünftig genug, das zu kapieren“, bedauerte Herrmann. „Deshalb wird die Bayerische Polizei Verstöße gegen die Maskenpflicht konsequent mit einem Verwarnungsgeld sanktionieren oder sogar Anzeige beim Gesundheitsamt erstatten. Dann drohen saftige Geldbußen von mindestens 250 Euro.“ Insgesamt rund 25.000 Verstöße gegen die Maskenpflicht hat die Bayerische Polizei bislang festgestellt.

Die konkreten Vorgaben zur erweiterten Maskenpflicht können der aktualisierten Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entnommen werden (siehe https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/).

Bericht: Bayerisches Innenministerium