WEIDEN / AMBERG-SULZBACH. Noch vor den Einschränkungen, die die Corona-Krise für die gesamte Wirtschaft mit sich brachte, führten Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden dazu, dass die Verantwortlichen der jeweiligen Firmen vom Amtsgericht Regensburg zu Geldstrafen verurteilt wurden.
So unterließ es ein im Raum Weiden ansässiger Postdienstleister in einem Zeitraum von sechs Jahren bei insgesamt 300 Gelegenheiten mehrere Arbeitnehmer ordnungsgemäß bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen anzumelden. Zusätzlich stellten die Zöllner fest, dass mehrere Beschäftigte keinen Arbeitslohn erhielten, tatsächlich geleistete Arbeitsstunden nachträglich gekürzt und nicht gewährte Pausenzeiten eingetragen wurden. Auch wurde zum Teil tatsächliche geleistete Arbeitszeit nicht im vollem Umfang entlohnt und Ehepartner von Arbeitnehmern auf geringfügiger Basis angemeldet, obwohl diese nie für die Firma tätig gewesen sind. Damit wurde der tatsächliche Lohnanspruch der jeweiligen Arbeitnehmer verschleiert (Lohnsplitting).
Die vorenthaltenen Beiträge zur Sozialversicherung betragen ca. 28.000.– Euro.
Das Amtsgericht Regensburg verhängte gegen den Firmeninhaber eine Geldstrafe in Höhe von 170 Tagessätze zu je 55 €.
Auch ein im Landkreis Amberg-Sulzbach ansässiger Transportunternehmer unterließ es, mehrere Beschäftigte ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungen anzumelden, die Löhne wurden teilweise schwarz ausbezahlt. Die den Sozialversicherungen vorenthaltenen Beiträge belaufen sich auf ca. 14.500.—Euro, das Amtsgericht Regensburg setzte eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 50.—Euro fest.
Bild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung