NITTENAU. Eine Streife der PI Burglengenfeld kontrollierte am Samstag gegen 23.20 Uhr eine Gaststätte. Dabei konnte festgestellt werden, dass zwar der Haupteingang verschlossen war, ein Zugang über einen Hinterhof jedoch noch geöffnet war. In der Gaststätte befanden sich noch Gäste und Verwandte des Wirtes.
Da Gaststätten aufgrund der Corona-Pandemie nur bis 22.00 Uhr geöffnet haben dürfen, wurde der Gastwirf aufgefordet, sein Lokal umgehend zu schließen, worüber sich dieser jedoch sehr ungehalten zeigte. Die Gäste wurden nach Personalienfeststellung gebeten, das Lokal sofort zu verlassen. Gegen den Gastwirt wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet.
Bericht: PI Burglengenfeld