Hells Angels Präsident zu 1 Jahr und 8 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Symbolbild: Clubheim der Hells Angels
Symbolbild: Clubheim der Hells Angels

ROSENHEIM / TRAUNSTEIN. Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein ermittelte die für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zuständige Fachdienststelle des Bayerischen Landeskriminalamtes seit Juni 2019 gegen den Präsidenten des Charters Rosenheim der Rocker-Gruppierung Hells Angels MC.
Anlass war zunächst der Verdacht des illegalen Handels mit Kokain in nicht geringer Menge, der sich im Laufe der Ermittlungen nicht erhärten ließ. Es ergab sich jedoch der Verdacht auf eine Straftat der Zwangsprostitution und Zuhälterei sowie weitere Delikte.

Der 36-jährige Rocker führte seit 2018 eine Lebensgemeinschaft mit einer Prostituierten. Während der Mann nicht erwerbstätig war, gab die Frau ihre hohen Einnahmen aus dem Rotlicht-Gewerbe freiwillig an ihn ab und sorgte für den gemeinsamen Lebensunterhalt.
Im Frühjahr 2019 begann er unter Verwendung der sogenannten Loverboy-Masche eine weitere Beziehung zu einer jungen und alleinerziehenden Mutter, welche sich in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befand. Hierbei baut ein Partner durch eine vorgetäuschte Liebesbeziehung eine zunächst emotionale Bindung zum Opfer auf. Diese wird im weiteren Verlauf für die eigentlich geschäftlichen Absichten des Täters genutzt.
Dies führte in diesem Fall dazu, dass sich die Frau innerhalb kürzester Zeit ebenfalls prostituierte. In der Annahme, dass sie wie die weitere Lebensgefährtin davon profitieren und sich ihre finanzielle Situation verbessern würde, musste sie ebenfalls ihr verdientes Geld bis auf Kleinbeträge an ihren Zuhälter abgeben.

Unter Ausnutzung des von Beginn an bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeitsverhältnisses wurde die Frau mehrfach trotz gegenteiligen Wunsches dazu bewegt, der Prostitution weiter nachzugehen.
Statt jedoch ihre Einnahmen in einer Höhe von knapp 40.000 Euro in drei Monaten zur Begleichung der Schulden der jungen Mutter oder einen ihr zustehenden Lebensstandard zu verwenden, finanzierte sich ihr Zuhälter mit dem Geld seinen eigenen durchaus luxuriösen Lebensstil. So bewohnte er gemeinsam mit seiner ersten Lebensgefährtin ein gehoben ausgestattetes Einfamilienhaus und nutzte zuletzt Pkw und Motorräder der Marken Harley Davidson, Bentley und Maserati.
Beide sahen das Geld der jungen Frau als zusätzliche Einnahmequelle an.
Der Mann wurde im September 2019 festgenommen. Am 12.05.2020 wurde der geständige Rocker durch das Amtsgericht Rosenheim wegen Zwangsprostitution und weiterer Delikte nunmehr zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Zudem wurden Vermögenswerte des Verurteilten in fünfstelliger Höhe einbehalten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Urteil kann als deutliches Signal gelten, dass eine strafbare Ausbeutung von Prostituierten auch dann vorliegen kann, wenn die Geschädigte nicht mit Gewalt zur Ausübung oder Fortsetzung des Gewerbes gezwungen wird, sondern ein Abhängigkeitsverhältnis zum Zuhälter unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Liebesbeziehung geschaffen wird.
Der Erfolg der Ermittlungen ist insbesondere auf die enge Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Traunstein, dem Bayerischen Landeskriminalamt, der örtlich zuständigen Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim sowie weiteren Fachdienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd zurückzuführen.
Das Hells Angels Charter Rosenheim wurde erst im Mai 2019 neu gegründet. Noch im selben Jahr wurde das Clubheim der Hells Angels in Tuntenhausen aufgrund des öffentlichen Drucks nach einer Eröffnungsfeier wieder aufgegeben.

Bericht: Bayerisches Landeskriminalamt