OBERPFALZ. Nachdem in Bayern seit 4. Mai wieder Versammlungen unter bestimmten Kriterien zugelassen sind, steigt auch das Demonstrationsgeschehen in der Oberpfalz an. Neben einer maximalen Anzahl von 50 Personen, gilt es, den Mindestabstand von 1,50 m zu wahren und jeden Körperkontakt zu Dritten zu meiden. Versammlungen dürfen ausschließlich unter freiem Himmel stattfinden und sind auf eine Dauer von 60 Minuten begrenzt.
Das Recht auf Versammlung und Meinungsfreiheit sind eines der wichtigsten Grundrechte, die den Bürgerinnen und Bürgern zustehen. Aufgabe der Polizei ist es, den Schutz von Versammlungsteilnehmern sowie den störungsfreien Ablauf einer Versammlung zu gewährleisten.
Diese sind in der Oberpfalz bislang weitgehendst störungsfrei abgelaufen. Für kommendes Wochenende wurden erneut Kundgebungen angemeldet. Im Zuge dessen möchte das Polizeipräsidium Oberpfalz einen Appell an die Bevölkerung richten.
Polizeivizepräsident Thomas Schöniger sagt dazu: „Durch die bisherigen Einschränkungen haben wir eine große Verbesserung hinsichtlich der Eindämmung des Virus erreicht. Wir appellieren an die Teilnehmer der Versammlungen sowie auch an Unbeteiligte, die von der Bayerischen Staatsregierung erlassenen Lockerungen nicht „auszunutzen“, sondern verantwortungsvoll und vernünftig damit umzugehen. Für Versammlungsteilnehmer gilt es, die Auflagen der Versammlungsbehörden, insbesondere aber die Hygienevorschriften einzuhalten, um einen reibungslosen Verlauf der Versammlungen zu unterstützen.“
Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz