SULZBACH-ROSENBERG. Seit 28. April 2020 gilt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung. Hierbei sollen Fußgänger und Radfahrer besonders geschützt und Raser entsprechend zur Kasse gebeten werden.
Die Bußgeldsätze für bestimmte Parkverstöße stiegen demnach auf weit über das Doppelte an. Bei einem längerfristigen Verstoß droht sogar ein Punkt in Flensburg.
Im Stadtgebiet gibt es eine Vielzahl von Straßen, gerade in Wohngebieten, in denen Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge parken, obwohl die erforderliche Restfahrbahnbreite von 3 Metern dann nicht mehr gegeben ist. Deshalb wird in diesen schmalen Straßen der Gehweg als Parkstreifen missbraucht. Bislang wurde sporadisch, wenn es die Einsatzlage erlaubte, auch entsprechend verwarnt.
Jetzt aber nach der Novelle würden wahrscheinlich die einen oder anderen Autofahrer aus allen Wolken fallen, wenn sie ein Bußgeld von 50 bis 80 Euro erhalten. Aus diesem Grund hat sich ein Dienstgruppenleiter der Inspektion die Mühe gemacht und einen Hinweiszettel kreiert, der mittlerweile bereits unter manche Wischerblätter geklemmt wurde. Eine Ahndung unterblieb derweil.
Vorrangig für die Polizeiinspektion war dabei, den Verkehrsteilnehmer auf ein mögliches Fehlverhalten und die damit verbundenen Folgen hinzuweisen.
Dies ist das Selbstverständnis einer bürgerfreundlichen Polizei.
Die Verkehrsteilnehmer werden in diesem Zusammenhang gebeten, sich über die geänderten Bußgeldsätze, gerade im Hinblick auf ein mögliches Fahrverbot bei Geschwindigkeitsverstößen, oder im Zusammentreffen mit Radfahrern eigenständig zu informieren.
Bericht: PI Sulzbach-Rosenberg