Innenminister Joachim Herrmann verlängert Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots

Sattelzug (Symbolbild Pixabay)
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BAYERN. Innenminister Joachim Herrmann hat am 21.04. die Aufhebung des ‚Sonn- und Feiertagsfahrverbots‘ für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Bayerns Straßen nochmals bis einschließlich 1. Juni verlängert. Die Verlängerung betrifft alle Güter einschließlich Leerfahrten. „Unsere heimischen Geschäfte und Firmen sollen sieben Tag die Woche und rund um die Uhr mit Waren beliefert werden können“, begründete Herrmann die Verlängerung mit Blick auf die noch immer anhaltende Ausbreitung des Coronavirus. „Wir wollen die bestmögliche Versorgung unserer Bevölkerung sicherstellen.“ Für einen optimalen Warenverkehr über die Grenze hat Herrmann die Verlängerung mit Österreich abgestimmt, das seine Ausnahme vom ‚Lkw Wochenendfahrverbot‘ bis 17. Mai verlängert.

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt und gilt von 0 bis 22 Uhr für eine Vielzahl von Transportgütern mit schweren Lkw. Falls bei Transporten in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sein sollte, muss diese vom Transporteur dort eingeholt werden.

Bericht: Bayerisches Innenministerium