BAYERN. Innenminister Joachim Herrmann zieht eine positive erste Bilanz, wie die Ausgangsbeschränkung zur Eindämmung des Coronavirus am langen Osterwochenende eingehalten wurde: „Die Allermeisten haben sich bislang sehr vorbildlich an unsere Schutzregeln gehalten, trotz schönstem Osterwetter.“ Laut Herrmann gab es an allen Tagen nur einen geringen bis mäßigen überörtlichen Ausflugsverkehr. In den Naherholungsgebieten waren vor allem nachmittags viele Fußgänger und Radfahrer an der frischen Luft unterwegs. In den Bergen gab es nur wenige Wanderer. Für die gezeigte Vernunft und Disziplin ist Herrmann außerordentlich dankbar, denn nur mit größter Vorsicht und Rücksichtnahme könne die Ausbreitung des hochgefährlichen Coronavirus verlangsamt werden. „Die Infektionslage hat sich bislang bereits leicht entspannt“, so der Minister. „Darauf müssen wir auch die kommenden Tage aufbauen.“
Die Bayerische Polizei hat die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung vor allem an beliebten Treffpunkten und Ausflugsorten verstärkt kontrolliert. Dabei wurden die örtlichen Polizeiinspektionen täglich mit bis zu 400 Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizei unterstützt. Wie Herrmann erläuterte, hat die Polizei am Osterwochenende von Freitag, 6 Uhr, bis Montag, 6 Uhr, insgesamt rund 78.000 Kontrollen durchgeführt, die nicht nur die Ausgangsbeschränkung selbst umfassten, sondern beispielsweise auch Kontrollen der Gastronomie und der Ladengeschäfte. Bei der Überwachung der Ausgangsbeschränkung mussten die Polizisten am Osterwochenende bislang rund 10.000 Verstöße verzeichnen.
Am meisten war am Ostersamstag mit rund 27.000 Kontrollen und circa 3.800 Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung los, am wenigsten am Ostersonntag mit etwa 24.000 Kontrollen und rund 3.100 Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung. Seit 21. März 2020 gab es bayernweit bereits insgesamt circa 591.000 Kontrollen sowie etwa 73.000 festgestellte Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung.
Augenmaß und Fingerspitzengefühl waren laut Herrmann die klare Leitlinie der Polizei. „Entscheidend für das Einschreiten der Polizei ist das Infektionsrisiko“, erläuterte Herrmann. „Wir wollen niemanden gängeln.“ Nach Herrmanns Worten gab es eine Reihe von Fällen, in denen die Polizei tätig werden musste. In der Nacht auf Sonntag stellte die Münchner Polizei beispielsweise eine widerrechtlich geöffnete Gaststätte mit einigen Gästen fest. Insbesondere der Gastwirt muss sich auf eine hohe Geldbuße in vierstelliger Höhe einstellen. Außerdem lösten Polizisten in der Nacht auf Montag eine Party mit rund 50 Gästen in einem Münchner Studentenwohnheim auf. Auch hier gab es Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Wichtige Informationen rund um die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus gibt es unter www.innenministerium.bayern.de.
Bericht: Bayerisches Innenministerium