HAHNBACH. Am 07.04.2020 wurde in der Zeit von 07.30 bis 13.00 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der Staatsstraße 2120 im Gemeindebereich von Hahnbach überwacht. Hierbei wurden 6 Fahrzeugführer im Anzeigenbereich beanstandet. Ein Fahrzeugführer wird zusätzlich mit einem Fahrverbot zu rechnen haben, seine gefahrene Geschwindigkeit betrug 147 km/h.
NITTENAU. Weiter wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h am 07.04.2020 in der Zeit von 08.30 bis 14.00 Uhr auf der Bundesstraße 16 im Gemeindebereich von Nittenau überwacht. Hierbei mussten 25 Fahrzeugführer im Anzeigenbereich beanstandet werden. Auf drei Fahrzeugführer kommt zusätzlich ein Fahrverbot hinzu. Der „Spitzenreiter“ war mit 151 km/h unterwegs.
Bericht: VPI Amberg