Verstöße gegen die Rechtsverordnung über die Ausgangsbeschränkung in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz

Corona

NEUMARKT. Am Dienstag, dem 24.03.2020, 14:20 Uhr, konnten Polizeibeamte bei einer Wohnungsnachschau in der Dr.-Eberle-Straße zwei 21- und 23-jährige Männer antreffen.
Auf Nachfrage wurde festgestellt, dass der jüngere Mann ohne triftigen Grund zu Besuch war und somit gegen das Kontaktverbot verstieß. Er zeigte sich uneinsichtig. Nach einer Belehrung wurde ihm ein Platzverweis ausgesprochen und Anzeige erstattet.

Am selben Tag, gegen 17:00 Uhr, wurden die beiden Männer in der Nürnberger Straße bei einem gemeinsamen Spaziergang angetroffen. Ihr Abstand zueinander betrug weniger als die einzuhaltenden 1,5 Meter. Weiter war kein triftiger Grund im Sinne der Rechtsverordnung gegeben. Wieder zeigten die beiden Männer keine Einsicht. Sie wurden in unterschiedliche Richtungen verwiesen. Entsprechende Anzeigen wurden erstellt.

Am 25.03.2020, 20:40 Uhr, wurden zwei 17-jährige Jugendliche am Bahnhofsvorplatz in Neumarkt angetroffen. Die beiden konsumierten Erfrischungsgetränke und aßen Chips, gaben auf Nachfrage jedoch an, für ihre Eltern einzukaufen. Da die beiden keine weiteren Einkäufe vorweisen konnten, waren sie von der Rechtverordnung nicht ausgenommen. Die Polizeibeamten belehrten die Jugendlichen und sprachen einen Platzverweis aus. Anzeigen wurde erstattet.

Ebenfalls am 25.03.2020, 16:05 Uhr, stellte eine Polizeistreife zwei 15- und 16-jährige Mädchen im Stadtpark an der Weiherstraße auf einer Parkbank sitzend fest. Bei der anschließenden Kontrolle konnten die beiden keinen triftigen Grund für ihren Aufenthalt angeben. Da sich die beiden Jugendlichen uneinsichtig zeigten, belehrten die Beamten sie und sprachen einen Platzverweis aus. Anzeigen wurden erstellt.  

Bericht: PI Neumarkt i.d.Opf.