Stand: Sonntag, 22.03.2020, 06.00 Uhr
OBERPFALZ. Seit dem 21.03.2020, 00.00 Uhr, gilt in Bayern die vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie. In der Oberpfalz waren bisher eher wenige Verstöße zu verzeichnen.
Die Polizei Oberpfalz kontrolliert die Einhaltung der vorläufigen Ausgangsbeschränkung mit Nachdruck. Im Zeitraum 21.03.2020, 06.00 Uhr, bis 22.03.2020, 06.00 Uhr, stellten die Beamtinnen und Beamten 82 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung fest. Dem gegenüber steht die Gesamtbevölkerung der Oberpfalz mit etwa 1,1 Millionen Einwohner. Somit ist die Zahl der Verstöße als gering zu bewerten, wenngleich ein jeder Verstoß einer zu viel ist. Insgesamt führten die Einsatzkräfte in den 24 Stunden weit über eintausend Kontrollen durch.
Es wurden annähernd 500 Ladengeschäfte und Einrichtungen überprüft. Vereinzelt kam es zu Beanstandungen. Im Bereich der Gastronomie wurden 370 Betriebe kontrolliert und erfreulicherweise musste dabei kein Fehlverhalten festgestellt werden.
Beispiele zu verschiedenen Verstößen
Bei der PI Nittendorf wurden am Samstag, dem 21.03.2020, gegen 20.20 Uhr, in einem Ortsteil von Hemau mehrere Jugendliche angetroffen, die gerade im Begriff waren eine Party abzuhalten. Nach eingehender Belehrung, bei der die fünf Teilnehmer angaben, die momentan gesetzlichen Bestimmungen nicht genau zu kennen, wurde das Treffen aufgelöst. Platzverweise wurden erteilt und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet.
In Regensburg wurde am Samstagnachmittag ein geöffnetes Friseurgeschäft festgestellt. Der Betrieb wurde durch die Polizei eingestellt, Bußgeldverfahren eingeleitet und die Kunden nach Hause geschickt.
Im Bereich Wernberg-Köblitz und im Bereich Schwandorf wurden am Samstag durch Streifenbesatzungen jeweils geöffnete Sonnenstudios festgestellt. Die Betriebe wurden geschlossen.
Für Kopfschütteln bei den Einsatzkräften sorgten am Freitagabend fünf junge Männer im Alter zwischen 18 und 23 Jahren. Sie verließen gemeinsam, trotz der in Mitterteich geltenden Ausgangssperre, die Stadt. Sie begingen dadurch gleich zwei Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz. Zum einen hätten sie die Stadt erst gar nicht verlassen dürfen und zum anderen feierten sie an ihrem Zielort angelangt, verbotswidrig eine „Corona-Party“ mit Alkohol und Grillgut. Außerdem postete einer der Herren noch ein Gruppenselfie im Internet.
Appell des Polizeipräsidiums Oberpfalz
Das Polizeipräsidium Oberpfalz bittet die Bevölkerung weiterhin eindringlich, und ganz besonders auch junge Menschen, den Kampf gegen das Corona-Virus zu unterstützen, zu Hause zu bleiben und sich an die Beschränkungen zu halten. Zudem appellieren wir an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern. Bitte achten Sie auf das richtige Verhalten Ihrer Kinder und Jugendlichen. Zum Schutz von Leben und Gesundheit aller Bewohnerinnen und Bewohner benötigen wir die Mithilfe und Einsicht eines jeden Einzelnen!
Bericht: Polizeipräsidium Oberpfalz