BAYERN. Innenminister Joachim Herrmann hat heute das ‚Sonn- und Feiertagsfahrverbot‘ für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Bayerns Straßen komplett aufgehoben. Die Regelung gilt ab sofort für alle Güter inklusive von Leerfahrten bis einschließlich Sonntag, 29. März 2020. „Damit erleichtern wir den Gütertransport rund um die Uhr auch am Sonntag„, erläuterte Herrmann. „Unser Ziel ist, dass die Geschäfte und Firmen bestmöglich mit Waren beliefert werden können.“ Laut Herrmann ist das Vorgehen mit dem Tiroler Landeshauptmann Günther Platter abgestimmt. Tirol wird ebenfalls für diesen Zeitraum das Sonntagsfahrverbot für Lkw aufheben.
Der bayerische Innenminister hatte bereits vor einer Woche aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus und der verstärkten Warennachfrage das Sonntagsfahrverbot für Transporte von Artikeln aus dem Trockensortiment wie haltbare Lebensmittel und Hygieneartikel für den Einzelhandel in Bayern gelockert. Diese Regelung für bestimmte Transporte gilt auf jeden Fall bis zum 30. Mai 2020.
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Paragraf 30 Straßenverkehrsordnung geregelt und gilt von 0 bis 22 Uhr für eine Vielzahl von Transportgütern mit schweren Lkw. Soweit bei Transporten in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, müssen diese vom Transporteur dort eingeholt werden.
Bericht: Bayerisches Innenministerium