NEUNBURG v.W. Am 19.02.2020 wurde in der Zeit von 16.00 bis 20.30 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h im Gemeindebereich von Neunburg v.W. überwacht. Hierbei wurden 30 Fahrzeugführer beanstandet. 12 Beanstandungen lagen im Verwarnungsbereich und 18 im Anzeigenbereich. Auf einen Fahrer kommt noch ein Fahrverbot hinzu.
Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 116 km/h.
Bericht: VPI Amberg