FURTH IM WALD. Für die Fahnder der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald kann momentan nicht von „staader Zeit“ die Rede sein. Neben diversen Sachbearbeitungen, die es abzuarbeiten galt, kam es leider auch zu Beleidigungen und in einem Fall zur Verletzung zum Nachteil eines Beamten.
Am Dienstag, 10.12.2019, kontrollierten die Beamten auf der Further Böhmerstraße in den frühen Morgenstunden einen 54-jährigen Opelfahrer. Zuvor hatte der Mann die Anhaltesignale missachtet und versucht, seine Fahrt in Richtung Grenze fortzusetzen. Als er dann doch stoppte, konnten die Polizisten bei der Kontrolle schnell feststellen, dass der Mann alkoholisiert ist. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert im Ordnungswidrigkeitenbereich. Als ihm anschließend erklärt wurde, dass nun eine Blutentnahme folgen wird, beschimpfte er die Beamten mit diversen Kraftausdrücken. Ihn erwartet nun neben einer Anzeige wegen der Trunkenheitsfahrt auch ein Strafverfahren wegen Beleidigung. Nach der Blutentnahme im Krankenhaus wurde der Mann wieder entlassen.
Gegen 22:00 Uhr desselben Tages fanden die Schleierfahnder bei einer Kontrolle auf der B20, Höhe Arnschwang, bei einem 23-Jährigen mehrere verbotene Feuerwerkskörper ohne entsprechende Kennzeichnung. Der Mann wurde deshalb vorläufig festgenommen. Im Verlaufe der Kontrolle zeigte sich der Mann immer aggressiver und beleidigte die eingesetzten Beamten fortdauernd mit hier nicht zitierfähigen Ausdrücken. Aufgrund der zunehmenden Aggressivität des Mannes legten ihm die Beamten Handfesseln an.
Beim Transport zur Dienststelle leistete der Mann heftig Widerstand und stieß mit seinem Kopf gegen das Gesicht eines Beamten. Dieser biss sich hierdurch äußerst schmerzhaft in die Zunge, wodurch er sich in ärztliche Behandlung begeben musste. Der Mann wurde nach Beendigung der Sachbearbeitung wieder entlassen. Besonders erschreckend: auch eine 20-jährige Begleiterin des Mannes versuchte nicht beruhigend auf den Mann einzureden, sondern belegte die Beamten ebenfalls mit Beschimpfungen und Beleidigungen. Gegen den Mann wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, wegen Beleidung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Seine Begleiterin erwartet ein Strafverfahren wegen Beleidigung. Der Beamte ist mittlerweile soweit wieder dienstfähig.
Am Donnerstagnachmittag, 12.12.2019, fanden die Fahnder bei einer Kontrolle am Grenzübergang Waldmünchen-Höll bei einem 42-Jährigen ein verbotenes Springmesser. Diese sind laut Waffengesetz in Deutschland verboten. Das Messer wurde deshalb sichergestellt, der Mann angezeigt.
In den Abendstunden des Donnerstags wurden am Grenzübergang Furth im Wald-Schafberg bei der Kontrolle eines 35-Jährigen eine verbotene Feuerwerksbatterie ohne entsprechende Kennzeichnung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) und bei einem 22-Jährigen zwei Rauchfontänen, ebenfalls ohne Kennzeichnung, aufgefunden. Die verbotenen pyrotechnischen Gegenstände wurden sichergestellt, die Männer erwarten Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz. Nach Abschluss der Sachbearbeitungen konnten die Männer ihre Fahrt fortsetzen.
In den frühen Morgenstunden des Samstags, 14.12.2019, kontrollierten die Schleierfahnder einen 20-Jährigen am Grenzübergang Furth im Wald-Schafberg. Er führte zugriffsbereit und unverschlossen ein Einhandmesser mit sich, ohne hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen zu können. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar, weshalb das Messer sichergestellt und der Mann angezeigt wurde.
Am Mittag des Sonntags, 15.12.2019, stellten die Beamten bei einer Kontrolle einer 36-Jährigen im Gewerbegebiet in Eschlkam fest, dass gegen die Frau ein Haftbefehl besteht. Gegen eine Zahlung von knapp 400,- € konnte sie den Haftbefehl jedoch abwenden, weshalb sie ihre Fahrt anschließend fortsetzen durfte.
Am Nachmittag fanden die Fahnder bei einem 37-Jährigen im Rahmen einer Kontrolle am Grenzübergang Furth im Wald-Schafberg in dessen PKW mehrere verbotene Böller ohne Kennzeichnung. Auch diese wurden sichergestellt. Der Mann wurde wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt.
Bericht: PI Furth i.W.